
Haus mit laufendem Kredit verkaufen: Restschuld, Bank und Ablauf
Sie können ein Haus mit laufendem Kredit verkaufen. Der Verkauf muss jedoch mit der finanzierenden Bank und der notariellen Abwicklung abgestimmt …
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Für die Frage, was nach einem Immobilienverkauf übrig bleibt, reicht der Kaufpreis allein nicht aus. Entscheidend sind die Kosten beim Hausverkauf für Verkäufer, die Ablösung bestehender Darlehen und mögliche Steuern. Erst daraus ergibt sich, wie viel Geld für einen neuen Kauf, eine Auszahlung oder andere Pläne verfügbar ist.
Eine klare Erlösrechnung unterscheidet zwischen tatsächlichen Verkaufsausgaben, der Rückzahlung von Schulden und einer gegebenenfalls später fälligen Steuer. Diese Positionen wirken auf die Liquidität, sind wirtschaftlich aber nicht dasselbe.
Auf einen Blick
Verkaufspreis minus vereinbarte Verkäuferkosten minus Darlehensablösung minus weitere notwendige Zahlungen ergibt den verfügbaren Betrag vor einer gegebenenfalls noch zu zahlenden Steuer. Ist die Steuerbelastung absehbar, sollte sie bereits als eigene Reserve berücksichtigt werden.
Auch der Zeitpunkt zählt: Ein Verkaufspreis auf dem Papier ist noch kein verfügbarer Zahlungseingang. Fälligkeit, Ablösung und Übergabe werden im notariellen Kaufvertrag und im anschließenden Vollzug geordnet.
| Position | Was vorab zu klären ist |
|---|---|
| Maklervergütung | Vereinbarte Höhe, Umsatzsteuer und Aufteilung nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben. |
| Vorzeitige Darlehensablösung | Restschuld, zulässiger Ablösetermin und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. |
| Lastenfreistellung | Erforderliche Löschungen, Bankunterlagen und die vertraglich vereinbarte Kostentragung. |
| Objektunterlagen | Notwendige Auskünfte, Energieausweis und gegebenenfalls neue Pläne oder Flächenaufnahme. |
| Vorbereitung und Räumung | Nur tatsächlich geplante Maßnahmen, etwa Entrümpelung, Reinigung oder kleinere Arbeiten. |
| Mögliche Steuer | Privat- oder Betriebsvermögen, Haltedauer, Nutzung und steuerlicher Gewinn. |
Die Vergütung ergibt sich aus der Vereinbarung. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher greifen für bestimmte Gestaltungen die gesetzlichen Regeln der §§ 656b bis 656d BGB. Daraus folgt keine für jeden Verkauf gesetzlich festgelegte Provision von 3,57 Prozent. Mehrfamilienhäuser und andere Objektarten dürfen nicht ungeprüft gleichbehandelt werden. [1]
Für Ihre Planung zählt der tatsächlich vereinbarte Verkäuferanteil einschließlich Umsatzsteuer. Lassen Sie außerdem klar festhalten, welche zusätzlichen Ausgaben gegebenenfalls vereinbart werden.
Die Restschuld ist die noch offene Darlehenssumme. Ihre Rückzahlung reduziert den frei verfügbaren Erlös, ist aber keine zusätzliche Makler- oder Verkaufsausgabe. Die Höhe ergibt sich aus einer stichtagsbezogenen Bankauskunft.
Bei einer vorzeitigen Beendigung eines grundpfandrechtlich gesicherten Festzinsdarlehens kann eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant werden. § 490 BGB regelt dafür einen gesetzlichen Ausgangspunkt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine pauschale Quote der Restschuld ersetzt keine Prüfung. [2]
Daneben sind ordentliche Kündigungsrechte zu prüfen. § 489 BGB sieht bei gebundenem Sollzins unter anderem ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang mit sechsmonatiger Frist vor; spätere Vereinbarungen können für den Fristbeginn maßgeblich sein. [3]
Wie Sie den Ablösebetrag bei der Bank anfragen, welche Alternativen zur Ablösung bestehen und wie die Zahlung über das Notariat läuft, erklärt der Ratgeber Haus mit laufendem Kredit verkaufen.
Die folgenden Beträge sind frei gewählte Annahmen. Sie zeigen die Rechenlogik und sind weder Gebührenauskunft noch Provisionsangebot oder Steuerberechnung.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Angenommener Verkaufspreis | 500.000 Euro |
| Angenommene Verkäuferprovision von 3,57 Prozent | −17.850 Euro |
| Ablösung der angenommenen Restschuld | −180.000 Euro |
| Angenommene Vorfälligkeitsentschädigung | −6.000 Euro |
| Angenommene Lastenfreistellungskosten | −500 Euro |
| Angenommene Unterlagenkosten | −350 Euro |
| Angenommene Vorbereitung und Räumung | −1.500 Euro |
| Verbleibend vor einer möglichen Steuer | 293.800 Euro |
Ist zusätzlich eine Steuerzahlung zu erwarten, wird die hierfür ermittelte Reserve von diesem Betrag abgezogen. Umzugskosten, Erwerbsnebenkosten einer neuen Immobilie oder eine Auszahlung an Miteigentümer gehören anschließend in eine gesonderte persönliche Liquiditätsplanung.
Bei Immobilien im Privatvermögen kann § 23 EStG einen Veräußerungsgewinn erfassen, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Das Gesetz enthält insbesondere Ausnahmen für bestimmte Eigennutzungskonstellationen. Bei unentgeltlichem Erwerb ist die Anschaffung des Rechtsvorgängers zu berücksichtigen. [4]
Der steuerliche Gewinn ist nicht der nach Darlehensablösung verbleibende Kontobetrag. Anschaffungs- und Herstellungskosten, Veräußerungskosten und bereits berücksichtigte Abschreibungen können eine Rolle spielen. Mischfälle, Aufteilung und gewerbliche Sachverhalte gehören vor Vertragsabschluss in die Steuerberatung.
Die Kostentragung wird im Vertrag geregelt. Für die Verkäuferplanung sind insbesondere eigene Verpflichtungen rund um die Lastenfreistellung zu prüfen. Aus der häufigen Übernahme der Erwerbskosten durch den Käufer folgt keine vollständige Kostenfreiheit des Verkäufers.
Er beschreibt zunächst verfügbare Liquidität. Ein wirtschaftlicher oder steuerlicher Gewinn wird nach anderen Regeln berechnet.
Stimmen Sie Zahlungszeitpunkte, Ablösebeträge und Reserven vorher ab. Eine noch offene Kaufpreiszahlung sollte nicht wie bereits vorhandenes Eigenkapital behandelt werden.
Üblicherweise der Käufer, so ist es in den Kaufverträgen in aller Regel vereinbart. Gesetzlich schulden allerdings beide Vertragsparteien die Steuer (§ 13 GrEStG). Für die Kalkulation des Verkäufers spielt sie deshalb normalerweise keine Rolle. Mehr dazu im Ratgeber Kaufnebenkosten in NRW.
Ist der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, mindern Veräußerungskosten wie die Maklerprovision den steuerlichen Gewinn. Ist der Verkauf steuerfrei, etwa nach Ablauf von zehn Jahren oder bei begünstigter Eigennutzung, wirkt sie sich steuerlich nicht aus.
Ich unterstütze Sie bei der Einordnung des erreichbaren Marktpreises und der strukturierten Verkaufsplanung. Für die Vorbereitung helfen außerdem die Verkaufsunterlagencheckliste und der Ratgeber zum Ablauf eines Hausverkaufs. Bank- und Steuerpositionen werden mit den zuständigen Stellen geklärt.
Verkauf und voraussichtlichen Erlös besprechen
Informationen zur Vorbereitung und Begleitung eines Verkaufs vor Ort finden Sie unter Immobilienverkauf in Krefeld und Immobilienverkauf in Düsseldorf.
Fachlicher Stand: 31. Oktober 2026. Alle Quellen zuletzt abgerufen am 31. Oktober 2026. Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild.

Immobilienexperte

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