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Gewerbe zu Wohnen 2026 Förderung und Voraussetzungen

Mit dem KfW Zuschuss 266 kann der Umbau bisheriger Nichtwohnflächen zu Wohnungen unterstützt werden. Je neu entstehender Wohneinheit sind bis zu 30.000 Euro möglich. Ob ein Projekt dafür infrage kommt, hängt von der bisherigen Nutzung, dem Gebäude und dem geplanten energetischen Standard ab. [2]

Nach dem am 30. Oktober 2026 geprüften Programmstand ist ein Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Vor einer Investitionsentscheidung müssen die dann geltenden KfW Bedingungen geprüft werden. [1]

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Auf einen Blick

  • Der KfW-Zuschuss 266 fördert den Umbau von Nichtwohnflächen zu Wohnungen mit 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, höchstens 30.000 Euro je neuer Wohnung.
  • Voraussetzungen: beheiztes Nichtwohngebäude, Bauantrag mindestens fünf Jahre alt, mindestens eine neue Wohnung, zehn Jahre Wohnnutzung.
  • Erforderlich sind ein gelisteter Energieeffizienz-Experte und regulär der Standard Effizienzhaus 85 EE.
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, also vor Abschluss von Bau- oder Lieferverträgen.
  • Kaufpreis und energetische Sanierung fördert dieses Programm nicht.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss Gewerbe zu Wohnen?

Gefördert werden 30 Prozent der anerkannten Umbaukosten, höchstens jedoch aus 100.000 Euro je neu geschaffener Wohnung. Der Zuschuss beträgt damit maximal 30.000 Euro je Einheit.

Beispielrechnung: Bei 80.000 Euro anerkannten Umbaukosten ergeben sich rechnerisch 24.000 Euro Zuschuss. Bei 140.000 Euro bleibt es bei maximal 30.000 Euro. Das Beispiel setzt voraus, dass alle übrigen Bedingungen erfüllt sind.

Für Unternehmen sind bereits erhaltene De-minimis Beihilfen und gegebenenfalls verbundene Unternehmen zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag von 300.000 Euro ist deshalb kein frei verfügbares Budget je Projekt. [1]

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Gefördert werden beheizte Nichtwohngebäude oder entsprechende Gebäudeteile. Der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Es muss mindestens eine neue Wohnung entstehen, die anschließend mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt wird.

Erforderlich sind ein gelisteter Energieeffizienzexperte und das vorgeschriebene Effizienzhausniveau, regulär EH 85 EE beziehungsweise EH Denkmal EE. Für bestimmte vorhandene Heizungen oder Wärmeversorgungen bestehen Ausnahmen von der EE-Klasse. Die Einzelheiten stehen in den Produktbedingungen. [1]

Die frühere Bezeichnung als Büro, Laden oder Hotel beweist noch keine Förderfähigkeit.

Umbau und energetische Sanierung getrennt kalkulieren

Zum geförderten Umbau können beispielsweise Anpassungen des Grundrisses und des Innenausbaus gehören. Die energetische Sanierung wird über diesen Zuschuss nicht finanziert. Dafür kommen gegebenenfalls andere Förderprogramme infrage. Förderkombinationen müssen die jeweiligen Regeln einhalten; dieselben Kosten dürfen nicht doppelt angesetzt werden. [2]

Für die Wirtschaftlichkeit müssen trotzdem sämtliche Ausgaben berücksichtigt werden: Erwerb, Planung, Genehmigung, Umbau, energetische Maßnahmen, Finanzierung und Reserven.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen können nach den KfW Vorgaben vorab möglich sein. Die genaue Reihenfolge von Antrag, Zusage und Beauftragung sollte deshalb vor Vertragsabschlüssen mit dem Energieeffizienzexperten geklärt werden. [2]

Wann lohnt sich eine Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen?

Zuerst müssen Wohnnutzung und konkrete Planung rechtlich zulässig sein. Früh zu prüfen sind beispielsweise Belichtung, Rettungswege, Schallschutz, Erschließung und gegebenenfalls Stellplätze. Ein Zuschuss ersetzt keine erforderliche Genehmigung.

Danach werden die voraussichtlichen Gesamtkosten mit realistisch erzielbaren Mieten oder Verkaufserlösen verglichen. Bei größeren Gewerbeflächen kann eine tiefe Gebäudestruktur die Planung erschweren. Bei Teileigentum sind zusätzlich Teilungserklärung und mögliche Zustimmungserfordernisse zu prüfen.

Häufige Fragen zum Zuschuss Gewerbe zu Wohnen

Wird auch der Kaufpreis gefördert?

Nein. Der Zuschuss 266 fördert den förderfähigen Umbau. Grundstück und Erwerb der umzubauenden Fläche gehören nicht zu den förderfähigen Kosten dieses Programms.

Macht der Zuschuss jedes Umnutzungsprojekt rentabel?

Nein. Baukosten, technische Anforderungen und die spätere Nachfrage bleiben entscheidend. Die Förderung kann eine tragfähige Kalkulation verbessern, eine untragfähige aber nicht retten.

Wer kann den Zuschuss 266 beantragen?

Die KfW richtet das Programm an alle, die Nichtwohngebäude oder -flächen in Wohnraum umbauen, also private Eigentümer ebenso wie Unternehmen und Investoren. Unternehmen müssen zusätzlich die De-minimis-Regeln beachten.

Wird auch ein ehemaliges Ladenlokal im Erdgeschoss gefördert?

Grundsätzlich können auch Gebäudeteile wie ein Ladenlokal gefördert werden, wenn sie beheizt waren, die übrigen Programmbedingungen erfüllen und die Wohnnutzung baurechtlich zulässig ist. Gerade im Erdgeschoss sind Belichtung, Privatsphäre und Schallschutz früh zu prüfen.

Lässt sich der Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?

Für die energetische Sanierung kommen andere Programme infrage. Eine Kombination ist möglich, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert und die jeweiligen Programmbedingungen eingehalten werden.

Das Potenzial vor dem Kauf einordnen

Ich unterstütze Eigentümer und Anleger bei der marktseitigen Einschätzung von Nutzungsmöglichkeiten, Zielgruppen und Vermarktung. Die baurechtliche und energetische Prüfung erfolgt mit den zuständigen Fachplanern. Mehr dazu finden Sie in der Investment- und Anlageberatung.

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Quellen und fachliche Grundlagen

  1. KfW Gewerbe zu Wohnen Zuschuss 266. Produktbedingungen und Antragshinweise; geprüft am 30.10.2026.
  2. Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen Aus Leerstand wird Wohnraum. Pressemitteilung vom 01.04.2026 zur Förderkonzeption.

Fachlicher Stand: 31. Oktober 2026. Alle Quellen zuletzt abgerufen am 31. Oktober 2026.

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Florian Straub

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