
Mehrfamilienhaus bewerten: Ertragswert, Faktor und Sanierungsbedarf
Wer ein Mehrfamilienhaus bewerten möchte, muss Erträge, Zustand und rechtliche Rahmenbedingungen gemeinsam betrachten. Die Jahreskaltmiete liefert …
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Mit dem KfW Zuschuss 266 kann der Umbau bisheriger Nichtwohnflächen zu Wohnungen unterstützt werden. Je neu entstehender Wohneinheit sind bis zu 30.000 Euro möglich. Ob ein Projekt dafür infrage kommt, hängt von der bisherigen Nutzung, dem Gebäude und dem geplanten energetischen Standard ab. [2]
Nach dem am 30. Oktober 2026 geprüften Programmstand ist ein Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Vor einer Investitionsentscheidung müssen die dann geltenden KfW Bedingungen geprüft werden. [1]
Bei einer geplanten Vermietung hilft der Ratgeber zum Berechnen von Mietrendite und Cashflow, Einnahmen und Kosten getrennt zu betrachten. Unterstützung bei der wirtschaftlichen Einordnung bietet meine Investment- und Anlageberatung.
Auf einen Blick
Gefördert werden 30 Prozent der anerkannten Umbaukosten, höchstens jedoch aus 100.000 Euro je neu geschaffener Wohnung. Der Zuschuss beträgt damit maximal 30.000 Euro je Einheit.
Beispielrechnung: Bei 80.000 Euro anerkannten Umbaukosten ergeben sich rechnerisch 24.000 Euro Zuschuss. Bei 140.000 Euro bleibt es bei maximal 30.000 Euro. Das Beispiel setzt voraus, dass alle übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Für Unternehmen sind bereits erhaltene De-minimis Beihilfen und gegebenenfalls verbundene Unternehmen zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag von 300.000 Euro ist deshalb kein frei verfügbares Budget je Projekt. [1]
Gefördert werden beheizte Nichtwohngebäude oder entsprechende Gebäudeteile. Der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Es muss mindestens eine neue Wohnung entstehen, die anschließend mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt wird.
Erforderlich sind ein gelisteter Energieeffizienzexperte und das vorgeschriebene Effizienzhausniveau, regulär EH 85 EE beziehungsweise EH Denkmal EE. Für bestimmte vorhandene Heizungen oder Wärmeversorgungen bestehen Ausnahmen von der EE-Klasse. Die Einzelheiten stehen in den Produktbedingungen. [1]
Die frühere Bezeichnung als Büro, Laden oder Hotel beweist noch keine Förderfähigkeit.
Zum geförderten Umbau können beispielsweise Anpassungen des Grundrisses und des Innenausbaus gehören. Die energetische Sanierung wird über diesen Zuschuss nicht finanziert. Dafür kommen gegebenenfalls andere Förderprogramme infrage. Förderkombinationen müssen die jeweiligen Regeln einhalten; dieselben Kosten dürfen nicht doppelt angesetzt werden. [2]
Für die Wirtschaftlichkeit müssen trotzdem sämtliche Ausgaben berücksichtigt werden: Erwerb, Planung, Genehmigung, Umbau, energetische Maßnahmen, Finanzierung und Reserven.
Der Antrag muss vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen können nach den KfW Vorgaben vorab möglich sein. Die genaue Reihenfolge von Antrag, Zusage und Beauftragung sollte deshalb vor Vertragsabschlüssen mit dem Energieeffizienzexperten geklärt werden. [2]
Zuerst müssen Wohnnutzung und konkrete Planung rechtlich zulässig sein. Früh zu prüfen sind beispielsweise Belichtung, Rettungswege, Schallschutz, Erschließung und gegebenenfalls Stellplätze. Ein Zuschuss ersetzt keine erforderliche Genehmigung.
Danach werden die voraussichtlichen Gesamtkosten mit realistisch erzielbaren Mieten oder Verkaufserlösen verglichen. Bei größeren Gewerbeflächen kann eine tiefe Gebäudestruktur die Planung erschweren. Bei Teileigentum sind zusätzlich Teilungserklärung und mögliche Zustimmungserfordernisse zu prüfen.
Nein. Der Zuschuss 266 fördert den förderfähigen Umbau. Grundstück und Erwerb der umzubauenden Fläche gehören nicht zu den förderfähigen Kosten dieses Programms.
Nein. Baukosten, technische Anforderungen und die spätere Nachfrage bleiben entscheidend. Die Förderung kann eine tragfähige Kalkulation verbessern, eine untragfähige aber nicht retten.
Die KfW richtet das Programm an alle, die Nichtwohngebäude oder -flächen in Wohnraum umbauen, also private Eigentümer ebenso wie Unternehmen und Investoren. Unternehmen müssen zusätzlich die De-minimis-Regeln beachten.
Grundsätzlich können auch Gebäudeteile wie ein Ladenlokal gefördert werden, wenn sie beheizt waren, die übrigen Programmbedingungen erfüllen und die Wohnnutzung baurechtlich zulässig ist. Gerade im Erdgeschoss sind Belichtung, Privatsphäre und Schallschutz früh zu prüfen.
Für die energetische Sanierung kommen andere Programme infrage. Eine Kombination ist möglich, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert und die jeweiligen Programmbedingungen eingehalten werden.
Ich unterstütze Eigentümer und Anleger bei der marktseitigen Einschätzung von Nutzungsmöglichkeiten, Zielgruppen und Vermarktung. Die baurechtliche und energetische Prüfung erfolgt mit den zuständigen Fachplanern. Mehr dazu finden Sie in der Investment- und Anlageberatung.
Wenn Sie einen Verkauf Ihres Anlageobjekts planen, finden Sie weitere Informationen zur Begleitung vor Ort unter Immobilienverkauf in Krefeld und Immobilienverkauf in Düsseldorf.
Fachlicher Stand: 31. Oktober 2026. Alle Quellen zuletzt abgerufen am 31. Oktober 2026.

Immobilienexperte

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