
Mehrfamilienhaus bewerten: Ertragswert, Faktor und Sanierungsbedarf
Wer ein Mehrfamilienhaus bewerten möchte, muss Erträge, Zustand und rechtliche Rahmenbedingungen gemeinsam betrachten. Die Jahreskaltmiete liefert …
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Ein Mehrfamilienhaus aufzuteilen und die Wohnungen einzeln zu verkaufen kann wirtschaftlich interessant sein. Der höhere mögliche Gesamterlös muss jedoch zusätzliche Kosten, längere Kapitalbindung und Verkaufsrisiken tragen. Ob sich eine Aufteilung lohnt, entscheidet deshalb die vollständige Rechnung und nicht allein der Quadratmeterpreis einer einzelnen Wohnung.
Für Bestandshalter in Krefeld, Düsseldorf und am Niederrhein stehen häufig zwei Wege zur Wahl: der Verkauf des gesamten Mietshauses an einen Erwerber oder die Vorbereitung und Veräußerung einzelner Eigentumswohnungen. Beide Wege brauchen eine realistische Käufer- und Objektanalyse.
Auf einen Blick
Die vorhandenen Wohnungen eines Mietshauses sind nicht automatisch rechtlich selbständige Eigentumswohnungen. Für einen separaten Verkauf müssen die entsprechenden Eigentumsrechte wirksam begründet und im Grundbuch abgebildet werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist in § 8 WEG geregelt. [1]
Zum Verfahren gehören unter anderem geeignete Erklärungen, Aufteilungspläne und die erforderliche Bescheinigung der Baubehörde. Inhalt und Zuordnung müssen zu Gebäude und Nutzung passen. Eine baurechtlich ungeklärte Dachwohnung wird durch eine Teilungserklärung nicht automatisch zu einer genehmigten Wohnnutzung. [2]
Prüfen Sie außerdem früh, ob Grundpfandrechte und bestehende Finanzierungen eine Freigabe einzelner Einheiten erlauben. Die Zustimmung oder Teilfreigabe der Bank kann den wirtschaftlichen Ablauf wesentlich beeinflussen.
Je nach Standort können Genehmigungsvorbehalte, etwa nach § 250 BauGB in entsprechend bestimmten Gebieten, oder weitere örtliche Regelungen relevant sein. Ob sie für das konkrete Gebäude gelten, muss anhand der zum Prüfzeitpunkt geltenden Landesregelungen und kommunalen Vorgaben festgestellt werden. Eine bundesweit stets genehmigungsfreie Aufteilung lässt sich nicht unterstellen. [3]
Bei bereits vermieteten Wohnungen sind außerdem mögliche Vorkaufsrechte und Kündigungsbeschränkungen zu berücksichtigen. §§ 577 und 577a BGB knüpfen hierfür an konkrete Voraussetzungen an. Eine Aufteilung schafft weder automatisch freie Wohnungen noch eine sofortige Möglichkeit zum Eigenbedarf. [4]
Beim Gesamtverkauf bewerten Käufer Erträge, Kosten und Investitionsbedarf des gesamten Hauses. Beim Einzelverkauf werden zusätzlich Grundriss, Etage, Balkon, Zustand und Gemeinschaftseigentum jeder Wohnung betrachtet. Unterschiedliche Einheiten können deshalb sehr unterschiedliche Nachfrage und Erlöse erreichen.
Bei bezugsfreien Wohnungen können Eigennutzer als Käufer infrage kommen. Vermietete Einheiten bleiben häufig stärker von den wirtschaftlichen Anforderungen der Kapitalanleger geprägt. Die Kalkulation darf deshalb nicht sämtliche Wohnungen mit dem Angebotspreis einer frisch renovierten, frei verfügbaren Vergleichswohnung ansetzen.
| Kriterium | Gesamtverkauf | Einzelverkauf nach Aufteilung |
|---|---|---|
| Käuferansprache | Erwerber für das gesamte Anlageobjekt. | Käufer für jede einzelne Einheit mit passendem Nutzungsziel. |
| Vorbereitung | Vollständige Objekt-, Miet- und Ertragsunterlagen. | Zusätzlich rechtliche Aufteilung und Organisation der Gemeinschaft. |
| Abwicklung | Ein Erwerbsvorgang, gegebenenfalls mit komplexer Prüfung. | Mehrere Kaufverträge und möglicherweise zeitlich verteilte Zahlungen. |
| Kapitalbindung | Endet mit dem vereinbarten Vollzug des Gesamtverkaufs. | Kann bis zum Verkauf der letzten Einheiten andauern. |
| Risiken | Abhängigkeit vom Erwerber des Gesamtobjekts. | Zusätzlich Restbestand, veränderte Nachfrage und laufende Gemeinschaftskosten. |
Die nachfolgenden Werte sind frei gewählt. Sie sind keine Marktpreise für Krefeld oder Düsseldorf und keine Aussage über eine übliche Erlössteigerung. Finanzierung, Aufwand und Mietzahlungen während der Haltedauer müssen für ein reales Objekt einzeln ermittelt werden.
| Position | Gesamtverkauf | Einzelverkauf |
|---|---|---|
| Angenommener Verkaufserlös | 1.200.000 Euro | 1.410.000 Euro |
| Aufteilungs- und Vorbereitungskosten | im nachfolgenden Ansatz enthalten | −30.000 Euro |
| Zusätzliche Halte- und Finanzierungskosten nach laufenden Mieten | im nachfolgenden Ansatz enthalten | −30.000 Euro |
| Vermarktung und sonstige Verkaufskosten | −30.000 Euro | −55.000 Euro |
| Zusätzliche Arbeiten an den Einheiten | 0 Euro | −45.000 Euro |
| Zusätzlicher vorsichtiger Risikoansatz | 0 Euro | −25.000 Euro |
| Rechnerischer Vergleichserlös | 1.170.000 Euro | 1.225.000 Euro |
Vor Darlehensablösung und Steuern beträgt der kalkulierte Vorsprung hier 55.000 Euro. Der Risikoansatz ist ein Planungsabschlag und nicht zwangsläufig eine später tatsächlich anfallende Ausgabe. Der persönliche Zeitaufwand ist in diesem Beispiel noch nicht zusätzlich bewertet.
Sinkt der gesamte Einzelverkaufserlös unter sonst unveränderten Annahmen um 5 Prozent, bleiben nach denselben Ansätzen nur 1.154.500 Euro. Das liegt 15.500 Euro unter dem angenommenen Gesamtverkauf. Die Rechnung zeigt, warum ein größerer Bruttoerlös allein noch keine bessere Entscheidung beweist.
Mehrere Einzelverkäufe können steuerlich anders zu beurteilen sein als der Verkauf eines Gesamtobjekts. Insbesondere die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel gehört vor der Umsetzung in die Steuerberatung. Eine einfache Anzahl verkaufter Wohnungen ist keine verlässliche Entwarnung für jeden Einzelfall.
Auch die neu entstehende Eigentümergemeinschaft muss funktionieren. Kostenverteilung, Gemeinschaftseigentum, Rücklage und Verwaltung beeinflussen die spätere Verkäuflichkeit. Beim Abverkauf bleibt der teilende Eigentümer möglicherweise länger Eigentümer der noch nicht veräußerten Einheiten und trägt entsprechende Verpflichtungen.
Die rechtliche Selbständigkeit schafft eine zusätzliche Verkaufsoption. Ob daraus ein wirtschaftlicher Mehrwert entsteht, hängt von Nachfrage, Mietstatus, Kosten und Objektqualität ab.
Das kann eine Möglichkeit sein. Finanzierung, Gemeinschaftsstruktur, verbleibende Verpflichtungen und steuerliche Folgen müssen in die Planung einbezogen werden.
Nur wenn die Maßnahmen rechtlich möglich und im Verhältnis zu erreichbarem Mehrerlös und Zeitaufwand tragfähig sind. Für vermietete und freie Einheiten können unterschiedliche Vorgehensweisen sinnvoll sein.
Einen Pauschalbetrag gibt es nicht. Kosten entstehen unter anderem für Aufteilungspläne und Abgeschlossenheitsbescheinigung, die notarielle Teilungserklärung, den Grundbuchvollzug, gegebenenfalls bauliche Anpassungen und die Einrichtung der Verwaltung. Holen Sie konkrete Angebote ein und stellen Sie sie dem erwarteten Mehrerlös gegenüber.
Das hängt von den Planunterlagen, den Bearbeitungszeiten der Baubehörde, möglichen Genehmigungen und dem Grundbuchamt ab. Rechnen Sie den Zeitraum bis zur rechtlichen Verkaufsfähigkeit der Einheiten als eigenen Posten in die Haltekosten ein.
Eine Bescheinigung der Baubehörde, dass jede Wohnung baulich in sich abgeschlossen ist, also etwa einen eigenen abschließbaren Zugang hat. Sie ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum (§ 7 WEG).
Ich unterstütze Eigentümer bei der marktseitigen Einschätzung von Gesamt- und Einzelverkauf. Die rechtliche, steuerliche und technische Umsetzbarkeit wird mit den zuständigen Fachleuten abgestimmt. Ausgangspunkt ist eine Wertermittlung mit nachvollziehbaren Annahmen.
Aufteilung und Gesamtverkauf vergleichen lassen
Wenn Sie einen Verkauf Ihres Anlageobjekts planen, finden Sie weitere Informationen zur Begleitung vor Ort unter Immobilienverkauf in Krefeld und Immobilienverkauf in Düsseldorf.
Fachlicher Stand: 31. Oktober 2026. Alle Quellen zuletzt abgerufen am 31. Oktober 2026. Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild.

Immobilienexperte

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