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Bodenrichtwert in Krefeld: BORIS NRW nutzen und Grundstückswerte einordnen

Den Bodenrichtwert für Krefeld können Sie über das amtliche Portal BORIS NRW kostenfrei einsehen. Er beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert für den Boden einer Richtwertzone. Er ist weder der Gesamtwert eines bebauten Hauses noch automatisch der richtige Verkaufspreis Ihres Grundstücks.

Für Eigentümer ist er ein guter Ausgangspunkt, wenn Stichtag, Nutzungsart und Eigenschaften des zugrunde gelegten Richtwertgrundstücks richtig eingeordnet werden. Erst der Vergleich mit dem tatsächlichen Grundstück zeigt, welche weiteren Fragen vor einer Preisentscheidung zu klären sind.

Auf einen Blick

  • Bodenrichtwerte für Krefeld sind über BORIS.NRW kostenlos und adressgenau abrufbar.
  • Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter für eine Zone, abgeleitet aus tatsächlichen Kaufpreisen (§ 196 BauGB).
  • Er gilt für ein beschriebenes Richtwertgrundstück. Größe, Zuschnitt, Erschließung und Nutzung können Abweichungen bewirken.
  • Bei bebauten Grundstücken beschreibt er nur den Bodenanteil, nicht den Hauswert.
  • Die aktuellen Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 1. Januar 2026.

Was sagt der Bodenrichtwert aus?

Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und für Zonen mit weitgehend übereinstimmenden Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt. In bebauten Gebieten wird dabei der Bodenwert ohne die aufstehenden Gebäude betrachtet. Die Eigenschaften des Bodenrichtwertgrundstücks gehören zur Aussage des Werts.[1]

Die Geschäftsstelle des Krefelder Gutachterausschusses weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Zuschnitt und Lagebesonderheiten Abweichungen bewirken können.[2] Ein einzelner Eurobetrag je Quadratmeter ist deshalb noch keine vollständige Bewertung.

Wie finde ich den Bodenrichtwert für Krefeld?

  1. Amtliches Portal öffnen: Nutzen Sie BORIS NRW. Prüfen Sie die Absenderadresse, damit Sie amtliche Informationen und private Auskunftsdienste unterscheiden.
  2. Grundstück lokalisieren: Suchen Sie nach der Adresse oder navigieren Sie zum betreffenden Grundstück in der Karte.
  3. Stichtag auswählen: Verwenden Sie den zum Zweck passenden Jahrgang. Eine historische steuerliche Fragestellung und eine aktuelle Verkaufsplanung sind nicht zwangsläufig derselbe Anlass.
  4. Zone und Merkmale lesen: Notieren Sie nicht nur den Wert, sondern auch die beschreibenden Angaben des Richtwertgrundstücks.
  5. Auskunft sichern: Bewahren Sie den verfügbaren Auszug und die zugehörigen örtlichen Fachinformationen mit Datum auf.

Die kostenfreie Einsicht und die adressbezogene Darstellung werden von amtlichen Stellen beschrieben.[2] [3] Wenn die Zonenzuordnung unklar ist, sollten Sie bei der zuständigen Geschäftsstelle nachfragen. Ein Wert aus der Nachbarstraße muss nicht zu Ihrem Flurstück gehören.

Welche Grundstücksmerkmale Sie vergleichen sollten

Merkmal Prüffrage vor der Preisableitung
Nutzungsart und bauliche Ausnutzung Passt das Richtwertgrundstück zur tatsächlichen und zulässigen Nutzung?
Grundstücksgröße und Tiefe Ist die gesamte Fläche wirtschaftlich gleich nutzbar oder gibt es deutlich unterschiedliche Bereiche?
Erschließung und Zugang Sind Zugang, Anschlüsse und etwaige Beiträge geklärt?
Zuschnitt und Gelände Welche Einschränkungen oder zusätzlichen Aufwendungen ergeben sich aus der konkreten Form?
Besondere Belastungen Welche Rechte, baulichen Bindungen oder bekannten Grundstücksbesonderheiten sind zusätzlich zu prüfen?

Diese Fragen sind ein Prüfgerüst, keine Liste pauschaler Zu- und Abschläge. Zwei Grundstücke mit gleichem Flächenmaß können einen unterschiedlichen Käuferkreis ansprechen. Die Aussicht auf eine zusätzliche Bebauung muss belastbar geklärt sein; ein hoher Bodenrichtwert ersetzt keine baurechtliche Auskunft und keine Genehmigung.

Beispiel: 600 Quadratmeter mal 400 Euro

Fiktives Beispiel, kein Bodenrichtwert für eine konkrete Krefelder Adresse: Bei 600 Quadratmetern und unterstellten 400 Euro je Quadratmeter ergeben sich zunächst 240.000 Euro. Dieser Betrag beschreibt ausschließlich die einfache Multiplikation der beiden Annahmen.

Steht auf dem Grundstück ein Haus, lässt sich daraus nicht unmittelbar der Hauswert ablesen. Umgekehrt dürfen Sie bei einem alten Gebäude nicht automatisch einen beliebigen Gebäudebetrag addieren. Zustand, wirtschaftliche Nutzbarkeit, mögliche Arbeiten und die konkrete Nachfrage gehören in eine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung.

Auch bei einem unbebauten Grundstück ist zu prüfen, ob die gesamte Fläche dieselben Merkmale wie das Richtwertgrundstück besitzt. Ein tiefer Gartenbereich, ein schwieriger Zugang oder ungeklärte Aufwendungen können für einen Käufer anders wiegen als die bloße Quadratmeterzahl vermuten lässt.

Vom Richtwert zur marktbezogenen Einschätzung

Für eine Verkaufsplanung ergänzen Sie den Bodenrichtwert um Objektunterlagen und passende Marktdaten. Dazu gehören Flurkarte, Grundbuch, bekannte Rechte, Bauunterlagen und Informationen über die tatsächliche Nutzung. Bei bebauten Grundstücken werden außerdem Flächen, Bauzustand, Energie und Modernisierungen relevant.

Der Ratgeber zu Immobilienpreisen in Krefeld erklärt die Einordnung amtlicher Kaufpreisdaten. Für ein Mietshaus ist zusätzlich die Ertragsbetrachtung beim Mehrfamilienhaus wichtig. Eine Übersicht der notwendigen Dokumente finden Sie in der Unterlagen-Checkliste zum Immobilienverkauf.

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten

Ist der Bodenrichtwert gleich dem Grundstückswert?

Nein. Er bezieht sich auf eine Zone und ein beschriebenes Richtwertgrundstück. Die Besonderheiten des einzelnen Grundstücks können eine abweichende Bewertung erfordern.

Ist mein Haus im Bodenrichtwert enthalten?

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden. Für eine bebaute Immobilie müssen Gebäude und Grundstück im geeigneten Bewertungszusammenhang betrachtet werden. Die einfache Flächenmultiplikation liefert keinen vollständigen Hauspreis.

Kann ich den Auszug ohne Registrierung abrufen?

Die amtlichen Informationen sind kostenfrei zugänglich. Falls eine private Website eine kostenpflichtige Bestellung anbietet, prüfen Sie zuerst, ob Sie die gesuchte Grundinformation direkt über BORIS NRW erhalten.

Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?

In Nordrhein-Westfalen ermitteln die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte jährlich zum Stichtag 1. Januar. Die Werte für Krefeld zum 1. Januar 2026 sind in BORIS.NRW und im Grundstücksmarktbericht 2026 veröffentlicht.

Wie hoch sind die Bodenrichtwerte in Düsseldorf?

Auch die Düsseldorfer Werte stehen in BORIS.NRW. Der Gutachterausschuss Düsseldorf weist für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke je nach Lage Bodenrichtwerte von 720 bis 3.200 Euro pro Quadratmeter aus, für drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhausgrundstücke von 640 bis 4.200 Euro (Stichtag 1. Januar 2026).

Den Wert Ihres Grundstücks oder Hauses einordnen

Ich verbinde amtliche Grundlagen mit der Betrachtung Ihrer konkreten Immobilie in Krefeld und am Niederrhein. Für eine Verkaufsentscheidung können Sie eine Wertermittlung und Marktanalyse anfragen oder die Ausgangssituation mit mir besprechen.

Wie ich Sie vor Ort bei Bewertung und Vermarktung begleite, erfahren Sie auf der Seite zum Immobilienverkauf in Krefeld.

Quellen und fachliche Grundlagen

  1. § 196 BauGB – Bodenrichtwerte
  2. Gutachterausschuss Krefeld – Bodenrichtwerte und örtliche Erläuterungen
  3. Kreis Warendorf – Amtliche Hinweise zur adressbezogenen Abfrage in BORIS NRW
  4. Gutachterausschuss Krefeld – Grundstücksmarktbericht 2026 (Bodenrichtwerte zum 01.01.2026)
  5. Gutachterausschuss Düsseldorf – Grundstücksmarktbericht 2026, Übersicht Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2026)

Fachlicher Stand: 31. Oktober 2026. Alle Quellen zuletzt abgerufen am 31. Oktober 2026. Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild.

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Florian Straub

Immobilienexperte