Verkauf

Immobilie privat verkaufen: Aufwand, Kosten und Grenzen ohne Makler

Ein Haus oder eine Wohnung kann grundsätzlich ohne Makler verkauft werden. Entscheidend ist, ob Sie Bewertung, Vorbereitung, Interessentenkommunikation und Verhandlung selbst zuverlässig übernehmen können. Die eingesparte Provision ist ein Teil der Rechnung. Zeitaufwand, eigene Ausgaben und das erzielte Verkaufsergebnis gehören ebenfalls dazu.

Zur konkreten Vorbereitung gehören vollständige Unterlagen für den Immobilienverkauf und ein geordneter Besichtigungsablauf. Dafür finden Sie eine eigene Checkliste zur Hausbesichtigung für Verkäufer.

Auf einen Blick

  • Eine Immobilie darf jeder ohne Makler verkaufen. Die gesparte Provision ist aber nur ein Teil der Rechnung.
  • Beim Privatverkauf übernehmen Sie Preisfindung, Exposé, Anfragen, Besichtigungen, Verhandlung und Käuferprüfung selbst.
  • Energieausweis und Pflichtangaben in Anzeigen gelten auch für private Verkäufer (§§ 80, 87 GModG).
  • Den Kaufvertrag beurkundet in jedem Fall ein Notariat. Eine technische Prüfung des Gebäudes ersetzt das nicht.
  • Unterstützung lohnt sich vor allem, wenn eine belastbare Preisgrundlage, vollständige Unterlagen oder Zeit fehlen.

Wann ist ein Privatverkauf sinnvoll?

Günstige Voraussetzungen bestehen, wenn Sie den lokalen Markt kennen, vollständige Objektunterlagen haben und Besichtigungen sowie Rückfragen zeitnah bearbeiten können. Auch ein bereits bekannter Käufer kann den Ablauf vereinfachen.

Die Finanzierung und der notarielle Vertrag müssen trotzdem sorgfältig vorbereitet werden. Ein persönliches Vertrauensverhältnis ersetzt keine klare Vereinbarung über Preis, Zahlung und Übergabe. [1]

Welche Aufgaben übernehmen Sie beim Privatverkauf?

Zu Beginn brauchen Sie eine begründete Preisvorstellung. Vergleichsangebote helfen dabei, sollten aber auf Unterschiede in Lage, Zustand und Flächen geprüft werden.

Danach folgen Exposé, Bilder, Grundrisse und die Auswahl der Vermarktungskanäle. Im laufenden Prozess koordinieren Sie Anfragen, stellen Unterlagen bereit, führen Besichtigungen durch und klären Kaufangebote. Vor dem Notartermin wird der Finanzierungsstand des Käufers eingeordnet.

Bekannte Mängel und Besonderheiten sollten früh zur Sprache kommen. Die notarielle Beurkundung klärt den rechtlichen Vertrag; sie ersetzt keine technische Untersuchung des Gebäudes.

Welche Unterlagen brauchen private Verkäufer?

Grundbuchauszug, Flächenunterlagen, Bau- und Nutzungsnachweise sowie Angaben zu Modernisierungen bilden die Grundlage. Je nach Objekt kommen etwa Mietunterlagen oder Unterlagen der Eigentümergemeinschaft hinzu.

Die gesetzlichen Pflichten zum Energieausweis und zu Angaben in Immobilienanzeigen gelten auch bei einem Privatverkauf, soweit keine Ausnahme greift. [2][3] Der vollständige Ablauf steht im Ratgeber zum Hausverkauf.

Lohnt sich der Verkauf ohne Makler finanziell?

Rechnen Sie Ihre eigenen Ausgaben für Unterlagen, Fotos, Inserate und gegebenenfalls Fachleute zusammen. Berücksichtigen Sie außerdem den Zeitaufwand und laufende Objektkosten während der Vermarktung.

Beim Maklerverkauf sollten Sie ein konkretes Angebot mit definiertem Leistungsumfang und vereinbarter Vergütung vergleichen. Ein höherer Verkaufspreis lässt sich durch die Beauftragung nicht garantieren. Ebenso wenig lässt sich allein aus der gesparten Provision auf das wirtschaftlich bessere Ergebnis des Privatverkaufs schließen.

Was tun bei geringer Nachfrage?

Bleiben qualifizierte Anfragen aus, prüfen Sie zuerst Auffindbarkeit, Präsentation und Vollständigkeit der Angaben. Gibt es Besichtigungen, aber keine Angebote, sollten die Rückmeldungen zu Preis, Zustand und Finanzierung getrennt ausgewertet werden.

Eine längere Vermarktungszeit beweist nicht automatisch einen Fehler und erzwingt keinen Preisnachlass. Sie ist ein Anlass, die ursprünglichen Annahmen anhand der tatsächlichen Resonanz zu überprüfen.

Wann ist professionelle Unterstützung sinnvoll?

Unterstützung kann helfen, wenn ein belastbarer Preisvergleich fehlt, Unterlagen widersprüchlich sind oder Ihnen die Zeit für die Abwicklung fehlt. Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus ist außerdem die Aufbereitung von Erträgen, Kosten und Entwicklungsmöglichkeiten aufwendiger als bei einer einfachen Eigennutzerimmobilie.

Klären Sie vor einer Beauftragung, welche Aufgaben übernommen werden, welche Kosten entstehen und welche Mitwirkung von Ihnen erwartet wird.

Häufige Fragen zum Privatverkauf

Muss ich nach einer ersten Einschätzung einen Makler beauftragen?

Nein. Eine Marktpreiseinschätzung und ein Maklerauftrag sind unterschiedliche Leistungen. Maßgeblich ist, was Sie konkret vereinbaren.

Muss ich einen niedrigen ersten Kaufpreis akzeptieren?

Nein. Prüfen Sie die Begründung und die Alternativen. Eine realistische Untergrenze hilft, sachlich zu verhandeln.

Brauche ich auch beim Privatverkauf einen Notar?

Ja. Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB), unabhängig davon, ob ein Makler beteiligt ist. Das Notariat gestaltet den Vertrag, sichert die Zahlung ab und veranlasst die Umschreibung im Grundbuch.

Wer zahlt beim Privatverkauf die Notarkosten?

Das regelt der Kaufvertrag. Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten von Beurkundung und Grundbuch, der Verkäufer die Kosten für die Löschung eigener Belastungen.

Kann ich einen Makler nur für die Bewertung beauftragen?

Ja. Eine Wertermittlung oder Beratung lässt sich als eigenständige Leistung vereinbaren, ohne dass daraus ein Vermarktungsauftrag folgt. Klären Sie Umfang und Vergütung vorab schriftlich.

Ihren Verkaufsweg prüfen

Ich bespreche mit Ihnen, wie Preisansatz, Unterlagen und bisherige Vermarktung einzuordnen sind. Darauf können Sie Ihre Entscheidung über die weitere Vorgehensweise aufbauen. Eine Anfrage zur Wertermittlung ist ein möglicher erster Schritt.

Wie ich Sie bei der Vermarktung vor Ort begleite, erläutern die Seiten zum Immobilienverkauf in Krefeld und Immobilienverkauf in Düsseldorf.

Quellen und fachliche Grundlagen

  1. Bundesnotarkammer Der Kauf einer gebrauchten Immobilie. Vertragsentwurf, Beurkundung, Vormerkung und Kaufpreisfälligkeit.
  2. Gesetze im Internet Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen § 80 GModG. Vorlage und Übergabe beim Verkauf; Ausnahmen zusammen mit § 79 prüfen.
  3. Gesetze im Internet Pflichtangaben in Immobilienanzeigen § 87 GModG. Pflichtangaben bei vorliegendem Energieausweis; geltende Übergangsregeln beachten.
  4. § 311b BGB – Notarielle Beurkundung von Grundstücksverträgen

Fachlicher Stand: 31. Oktober 2026. Alle Quellen zuletzt abgerufen am 31. Oktober 2026.

Immobilienmakler Florian Straub steht lächelnd in einem modernen Business-Outfit vor einer hellen Fensterfront und repräsentiert die fachkundige Vermittlung von Häusern und Wohnungen bei Straub Immobilien.

Florian Straub

Immobilienexperte